Gingium Filmtabletten zur symptomatischen Behandlung bei dementiellem Syndrom (Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger Fähigkeiten) im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes mit den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Schwindel, depressive Verstimmung, Konzentrationsstörungen, Ohrensausen, Kopfschmerzen. Gingium eignet sich ebenso zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei arterieller Verschlusskrankheit in den Gliedmaßen (Schaufensterkrankheit), im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen (speziell Gehtraining). Das Arzneimittel wird ebenfalls angewandt zur unterstützenden Behandlung von Ohrgeräuschen und bei Schwindel infolge von Durchblutungsstörungen oder altersbedingten Rückbildungsvorgängen.
Wirkstoff: Ginkgo biloba-Blätter-Trockenextrakt
Einnahmehinweise
Gingium darf nicht eingenommen werden, wenn eine (allergische) Überempfindlichkeit gegenüber dem arzneilich wirksamen Bestandteil oder einem der sonstigen Bestandteile besteht. Das Arzneimittel sollte nur nach erfolgter Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden, wenn eine krankhaft gesteigerte Blutungsneigung (hämorrhagischer Diathese) vorliegt. Auch bei einer gleichzeitigen Therapie mit gerinnungshemmenden Arzneimitteln, sollte Gingium erst nach Absprache mit dem Arzt eingenommen werden. Da es Anzeichen darauf gibt, dass Ginkgo-haltige Präparate die Blutungsbereitschaft erhöhen können, muss dieses Arzneimittel vor einer Operation abgesetzt werden. Der Arzt ist rechtzeitig zu informieren, dieser wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Vor der Einnahme von Gingium ist der Arzt zu informieren, wenn andere Arzneimittel eingenommen werden bzw. vor kurzem eingenommen wurden, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Wird dieses Arzneimittel gleichzeitig mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln (wie Phenprocoumon, Acetylsalicylsäure und andere nicht-steroidale Antirheumatika) eingenommen, kann deren Wirkung verstärkt werden. Bei der Einnahme von Gingium zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken, sind keine Besonderheiten zu beachten. Beim Bedienen von Maschinen oder Führen von Kraftfahrzeugen sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Gingium enthält als sonstigen Bestandteil Lactose. Bei bekannter Zuckerunverträglichkeit, ist das Arzneimittel erst nach Rücksprache mit dem Arzt einzunehmen. Hinweis für Diabetiker: Eine Filmtablette enthält weniger als 0,02 BE.
Schwangerschaft und Stillzeit
In experimentellen Untersuchungen wurde kein Hinweis auf eine fruchtschädigende Wirkung des in Gingium enthaltenen Wirkstoffes (Ginkgo-Extrakt) gefunden. Da aber keine Erkenntnisse beim Menschen vorliegen, ist der Nutzen einer Behandlung in der Schwangerschaft gründlich gegen die möglichen Risiken abzuwägen. Ob die Inhaltsstoffe des Ginkgo-Extraktes in die Muttermilch übergehen, ist bisher nicht bekannt. Generell gilt: Vor der Einnahme von allen Arzneimitteln ist der Arzt oder Apotheker um Rat zu fragen.
Kinder
Gingium soll von Kindern unter 12 Jahren nicht eingenommen werden, da zur Anwendung bei dieser Personengruppe keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen.
Dosierung
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, gilt die übliche Dosis für Jugendliche über 12 Jahre und Erwachsene:
- Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen sind 3mal am Tag (morgens, mittags, abends) 1 bis 2 Filmtabletten einzunehmen (entsprechend 120 – 240 mg Ginkgo-Extrakt pro Tag).
- Zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei arterieller Verschlusskrankheit in den Gliedmaßen sind 2mal am Tag (morgens und abends) 1 1/2 bis 2 Filmtabletten einzunehmen (entsprechend 120 – 160 mg Ginkgo-Extrakt pro Tag).
- Bei Schwindel und zur unterstützenden Behandlung bei Ohrgeräuschen sind 2mal am Tag (morgens und abends) 1 1/2 bis 2 Filmtabletten einzunehmen (entsprechend 120-160 mg Ginkgo-Extrakt pro Tag).
Gingium Filmtabletten dürfen nicht im Liegen eingenommen werden. Die Tabletten sind unzerkaut mit genügend Flüssigkeit (1 Glas Trinkwasser) zu schlucken. Die Einnahme kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
Anwendungsdauer
- Bei hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen sollte die Dauer der Behandlung mindestens 8 Wochen betragen. Nach einer Anwendungsdauer von 3 Monaten ist der Arzt aufzusuchen, dieser wird überprüfen, ob die Fortführung der Behandlung noch gerechtfertigt ist.
- Bei arterieller Verschlusskrankheit in den Gliedmaßen sollte die Dauer der Anwendung mindestens 6 Wochen betragen. Da eine Besserung der Gehstreckenleistung diese Behandlungsdauer voraussetzt.
- Bei Schwindel führt eine Anwendungsdauer von mehr als 6 bis 8 Wochen zu keiner Verbesserung des Behandlungsergebnisses.
- Bei Ohrgeräuschen sollte die unterstützende Behandlungsdauer mindestens 12 Wochen betragen. Bleibt nach 6 Monaten der Erfolg aus, wird dieser auch bei längerer Behandlung nicht mehr eintreten.
Der Arzt oder Apotheker ist aufzusuchen, wenn der Eindruck entsteht, dass die Wirkung von Gingium zu stark oder zu schwach ist.
Überdosierung
Werden zu große Mengen des Arzneimittels eingenommen, können die unten genannten Nebenwirkungen verstärkt auftreten. In diesem Fall ist der Arzt zu benachrichtigen. Dieser kann über eventuell notwendige Maßnahmen entscheiden.
Einnahme vergessen
Wurde die Einnahme vergessen, ist mit der Anwendung wie vom Arzt verordnet oder in der Dosierungsanleitung beschrieben, fortzusetzen. Die Einnahme der doppelten Menge beim nächsten Mal darf nicht erfolgen.
Bestehen weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels, ist der der Arzt oder Apotheker aufzusuchen.
Nebenwirkungen
Sehr selten treten unter der Einnahme von Gingium bzw. Ginkgo biloba-haltiger Arzneimittel, besonders wenn gleichzeitig gerinnungshemmende Arzneimittel wie Phenprocoumon, Acetylsalicylsäure oder andere nicht-steroidale Antirheumatika eingenommen werden, Blutungen auf (Blutungen im Auge, Hirnblutungen, Blutungen im Magen-Darm-Trakt). Sehr selten wurden nach Einnahme von diesem Arzneimittel leichte Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen oder allergische Hautreaktionen (Hautrötung, Juckreiz, Hautschwellung) bekannt. Sollte eine der oben genannten Nebenwirkungen auftreten, ist der Arzt aufzusuchen, damit dieser über den Schweregrad und eventuell notwendige Maßnahmen entscheiden kann. Bei dem ersten Hinweis auf einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Gingium nicht wieder eingenommen werden. Der Arzt oder Apotheker ist zu benachrichtigen, wenn Nebenwirkungen beobachtet werden, die nicht in der Gebrauchsinformation angegeben sind.
Zusatzhinweis
Vor Behandlungsbeginn mit Gingium sollte geklärt werden, ob die Krankheitssymptome nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen und gegebenenfalls gesonderte Therapiemaßnahmen erfordern. Treten Schwindelgefühle und Ohrensausen häufig auf, ist es erforderlich, dies durch einen Arzt abklären zu lassen. Bei unerwartet auftretendem Hörverlust bzw. einer Schwerhörigkeit sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.


